Spezial Sessel und Arbeitsstuhl als technisches Assistenzsysteme.

Unterstützung Pflegebedürftiger durch technische Assistenzsysteme

Die technische Unterstützung Pflegebedürftiger gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies ist auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen: Der demografische Wandel und die damit einhergehend steigende Anzahl der Pflegebedürftigen, der Fachkräftemangel in der Pflege, eine Zunahme von Einpersonen-und kinderlosen Haushalten sowie eine erhöhte Mobilität und wachsende Entfernungen zwischen Wohnorten von Eltern und erwachsenen Kindern verdeutlichenden erhöhten Unterstützungsbedarf bei gleichzeitig abnehmendem Pflegepo-tenzial. Die technischen Assistenzsysteme zur Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen befinden sich in einem Prozess stetiger Weiterentwicklung. Ziele im Rahmen der Weiterentwicklung sind u.a. eine verbesserte Alltagstauglichkeit und Benutzerfreundlichkeit, optimierte Kompatibilität und Nachrüstbarkeit. Leider wird es noch Jahre brauchen bis auch Pflege Sessel und Spezial-Sessel eine Hilfsmittel-Nummer erhalten. Ein Hilfsmittel wird nicht immer als solches erkannt. Leider können sich nicht alle Menschen einen Spezial-Sessel bzw. einen Sessel mit Pflegemöglichkeiten finanziell erlauben. Der demografische Wandel verändert die deutsche Gesellschaft.

Die durchschnittliche Lebenserwartung hat sich in der Vergangenheit kontinuierlich erhöht. Bei gleichzeitig niedriger Geburtenrate altert die deutsche Gesellschaft schnell. Laut der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes sinkt in Deutschland bis zum Jahr2030 die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter auf 42,2 Mio. und somit um rund 7,5 Mio. Gleichzeitig vergrößert sich der Anteil der über 65-Jährigen deutlich. Bis zum Jahr2030 steigt ihre Zahl um ein Drittel auf 22,3 Mio. an. Die Pflegebranche steht angesichts derdemografischen Veränderungenvor besonderen Herausforderungen. Der Bedarf an Pflege-und Betreuungsangeboten verändert sich quanti-tativ und strukturell. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird voraussichtlich von derzeit rund 2,5 Mio. auf 3 bis 3,4 Mio. im Jahr 2030 steigen. Zudem wandelt sich das Krankheitsspektrum ältere Menschen sind häufiger chronischkrank, viele davon multimorbid; psychische Erkrankungen wie Depression und neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz nehmen zu. Es besteht in der Bevölkerung eine eindeutige Präferenzfür ein selbstbestimmtes Altern in der eigenen Wohnung.

In der Pflege sind technische Assistenzsysteme insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sie älteren Menschen einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen können. Dabei müssen wir aber unterscheiden. Teilweise sind die Hilfsmittel mit einer Hilfsmittel-Nummer nicht gleich als technisches Assistenssystem zu erkennen. Die Hilfestellung Aufstehen aus dem Bett, aufstehen aus dem Sessel oder Stuhl gestaltet sich in ungewohnter Weise als nicht sehr hilfreich. Hier wird gezerrt und gezogen, wenn der Pflegebedürftige nicht gleich mitmachen kann. Bei der Frage nach Pflegebedürftigkeit treffen verschiedene Normen und Werthaltungen aufeinander: die älterer pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen, die der Pflege-arbeit Leistenden, die der Pflegeeinrichtungen ebenso wie die des Gesetzgebers. Moderiert werden die unterschiedlichen Perspektiven darüber hinaus von einer zunehmenden Ausrich-tung der Gesundheitsleistungen an den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. In den häufig sehr komplexen Pflegesituationen (medizinisch-pflegerisch, finanziell, psychologisch, sozial oder institutionell) müssen die Bedürfnisse und Rechte pflegebedürftiger Menschen im Mittelpunkt der Pflege stehen, damit diese angemessen, also im Sinne der Pflegebedürftigen, erfolgt. Die Lobby von pflegebedürftigen Menschen ist klein. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, selber ihre Bedürfnisse und Wünsche in der Öffentlich-keit und gegenüber den sie pflegenden Menschen zu äußern nicht besonders groß. Damit ist die Lebenslage von Pflegebedürftigen verletzlich.

Der Pflegesessel und der Trippelstuhl als technisches Assistenzsystem. Die besondere Bedeutung hierbei : ältere Menschen verbleiben länger in der eigenen Häuslichkeit. Assistenzsysteme kommen täglich zum Einsatz. Pflegebedürftige können mit einem speziellen Sessel und / oder einem Trippelstuhl (Arbeitsstuhl) mechanisch und elektrisch eine Grundpflege unterstützen, wodurch die Kosten erheblich gesenkt werden. Die Mobilität wird durch altersgerechte Systeme gesteigert. Bei der Frage nach Pflegebedürftigkeit treffen wir auf ältere pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Wer krank und/oder pflegebedüftig ist, benötigt einiges an Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Was jedem Einzelnen zusteht, ist von Fall zu Fall, also Krankheit zu Krankheit unterschiedlich.

Wichtiger Hinweis:

Im Übrigen ist es so, daß die Krankenkassen die Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel übernehmen müssen.  Spezialgebiet Sessel. Kunden Service Sessel. Wir sind sachkundig, wenn es um Möbel geht. Koryphäen wenn es um Senioren Möbel geht. Spezialist wenn es um die richtigen Sessel geht. Und das seit 1903

Autor: Frank Grebe ©

Ohne Pflegestufe - Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

Vom Vorliegen der sogenannten Pflegestufe0 spricht man bei Personen, die aufgrund einer demenziellen Erkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt sind und die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der aber (noch) nicht das Ausmaß für eine Einstufung in die Pflegestufe I erreicht.

Pflegestufe I  - Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) besteht. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitauf-wand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallenmüssen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit

Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) besteht. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit

Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er rund um die Uhr, auch nachts, anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen.

Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der PflegestufeIII erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vor,der die täglich durchzuführenden Pflegemaßnahmen über das übliche Maß der Grundversorgung der PflegestufeIIIquantitativ oder qualitativ weit übersteigt, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen.

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